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Ergebnisse der Bedarfserhebung für die Schulung

Dank der breitgestreuten und wertvollen Gruppe der am SELECT-Projekt Interessierten konnten die SELECT-Projektpartner in nur zwei Monaten 732 Fragebögen von Laienrichtern und ehrenamtlichen Richtern aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich über deren Ausbildungsbedarf gesammelt werden, das ist fast 50% über der geplanten Menge.

Aus der Datenanalyse ergeben sich interessante Ergebnisse:

  • Obwohl 1 von 3 Befragten während ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnis von der Anwendung des EU-Rechts haben (65,9%), sind sich fast 1 von 2 Personen nicht (oder nur teilweise) über die Anwendung der EU-Grundrechtecharta (44,7%) bewußt.
  • Mehr als 1 von 2 Befragten (55,7%) geben an, nie nationales Recht zwecks Anwendung der Charta mißachtet zu haben.
  • Mehr als 1 von 2 Befragten wissen wenig oder gar nichts über die Charta (51,7%) und ihren Anwendungsbereich (56,7%).
  • Fast 2 von 3 Befragten haben kaum oder gar keine Kenntnis von den Rechtswirkungen der Bestimmungen der Charta (63,6%) und der darauf basierenden Rechtsprechung des EU-Gerichtshofs (63,9%).

Diese Erkenntnisse werden unsere Experten in die maßgeschneiderte Auswahl von Schulungsmaterial und Trainingsaktivitäten einfließen lassen, die in den kommenden Monaten beginnen werden.

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