Projekt SELECT Vorreiter eines europäischen bewährten Verfahrens (best practice)
Am 8. März 2021 veröffentlichte der Rat der Europäischen Union die „Schlussfolgerungen zur verstärkten Anwendung der Charta der Grundrechte“ der EU (6795/21 JAI 233 FREMP 38). dell’UE (6795/21 JAI 233 FREMP 38).
Unter Nummer 23 nennt der Rat als Priorität die Ermittlung „weiterer Möglichkeiten zur Verbesserung der Kompetenz der Justiz und anderer Akteure des Justizwesens in Bezug auf die Charta unter Rückgriff auf spezielles Schulungsmaterial, einschließlich der Instrumente des e-Learning“.
Die Europäische Institution betont ferner, wie wichtig Maßnahmen der Mitgliedstaaten sind, um „die Vernetzung von Richtern, Laienrichtern und anderen Angehörigen der Rechtsberufe zu ermutigen, sich erneut auf die Umsetzung der Charta auf nationaler Ebene zu konzentrieren“.
Als eine der Strategien zur Erreichung dieses Ziels schlägt der Rat die Zusammenarbeit „im Bereich der Ausbildung“ und „des Austauschs von Verfahren“ vor.
Im Rahmen des SELECT-Projekts, das ab 2019 entwickelt, im Juli 2020 finanziert und im Dezember 2020 gestartet wurde, wird dieser Weg nun vorweggenommen:
-
Das Ergebnis soll die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Laienrichtern in verschiedenen europäischen Ländern hervorheben. Das Projekt selbst stellt die Zusammenführung des Netzwerkes zwischen den Laienrichtern in fünf Mitgliedstaaten (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich) dar, die von den Partnern „Nationale Vereinigung der Friedensrichter Italiens“ und „Europäische Union der Richter in Handelssachen UEMC (Union Européenne des Magistrats Statuant en matière commerciale)“ vertreten werden; außerdem wird das Projekt vom größten europäischen Netzwerk der Laienrichter ENALJ – European Network of Associations of Lay Judges, unterstützt.
-
Ziel ist es, einen Beitrag zur wirksamen und kohärenten Anwendung des Rechts der Europäischen Union zu leisten, indem Schulungen zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union für europäische Laienrichter angeboten werden. Dieses Ziel wird durch transnationale Schulungsmaßnahmen verfolgt, die durch Lehrmaterial unterstützt werden, das von den Projektpartnern „Università degli Studi di Campania „Luigi Vanvitelli“ und „CONCILIUM Schlichtung und Beratung GmbH“ speziell dafür entwickelt werden, sowie durch eLearning-Instrumente, die vom Partner „FB European Consulting“ implementiert werden.
-
Ziel ist es, den transnationalen Austausch bewährter Verfahren und die Zusammenarbeit zwischen den Laienrichtern sowie mittels Workshops den Austausch von Know-how zu fördern.
-
Ziel ist es, die systematische Fortbildung im Bereich der europäischen Rechtsvorschriften zusätzlich zu unterstützen, indem ein methodisches Handbuch zur Verwirklichung der genannten Ziele eingerichtet und eine bewährte Praxisplattform für die Umsetzung der Charta auf nationaler und europäischer Ebene geschaffen wird.
Das Projekt-Konsortium ist stolz, Vorreiter des strategischen Weges des Rates der Europäischen Union zu sein, zu dem es mit größtem Engagement beitragen will.