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UNIVERSITÄT KAMPANIEN LUIGI VANVITELLI (ITALIEN)(PROJEKTLEITER)

Die Universität Kampanien Luigi Vanvitelli (UniVan), ist eine dynamische Einrichtung im Bereich der Forschung, die a) Information und Ausbildung, b) Unterstützung, Selbstbewertung und Beratung, c) Forschung durch die Verwaltung strategischer Gebiete, eine Forschungskommission und das Zentrum für nationale und internationale Forschung (CSAR) fördert.

Die rechtswissenschaftliche Abteilung ist an zahlreichen nationalen und internationalen Forschungstätigkeiten beteiligt, darunter das Doktoratsprogramm „Internationalisierung der Rechtssysteme und Grundrechte“, und hat im Rahmen zahlreicher nationaler Projekte zum Schutz der Grundrechte der EU Kompetenzen entwickelt. Die Spezialisierung insbesondere im Bereich der Grundrechtecharta beruht auf hochspezialisierten interdisziplinären Forschungen zur Integration der juristischen, historisch philosophischen, sozialen und wirtschaftlichen Kenntnisse.

UniVan ist als Koordinator für WP1 (Working Package) und WP2 zuständig und wird CSBG bei der Durchführung der WP3-Tätigkeiten unterstützen. Sie wird folgendes verwalten:

  • Koordinierungs- und Verwaltungstätigkeiten, um die ordnungsgemäße und rechtzeitige Entwicklung der geplanten Tätigkeiten zu gewährleisten;
  • Verwaltungstätigkeiten, einschließlich der Berichterstattung an die Europäische Kommission;
  • die Zusammenarbeit mit CSBG bei der Erstellung des Handbuchs, das eine Vorstudie und einen Teil über die Anpassung der Charta an die europäischen Makrogesetzgebungssysteme (nationale Rechtssysteme mit ähnlichen Merkmalen) in italienischer und englischer Sprache umfassen wird;
  • Zusammenarbeit mit CSBG bei der Erstellung von Ausbildungsleitlinien in italienischer und englischer Sprache sowie von Instrumenten zur Bewertung der Ausbildung;
  • 3 Ausbildungskurse für Laienrichter in italienischer Sprache.
  • Durchführung von Folgemaßnahmen, Austausch bewährter Verfahren und Entwurf der Broschüre über die Ausbildungsmethodik in italienischer, englischer und französischer Sprache;
  • Durchführung eines Workshops.

CONCILIUM SCHLICHTUNG UND BERATUNG GMBH

Haupttätigkeit der CONCILIUM Schlichtung und Beratung GmbH (CSBG) ist die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handelspartnern und die Organisation von Schulungen, Workshops und Seminaren, einschließlich Schlichtung, Mediation, Lösen interkultureller Konflikte. CSBG hat viele erfolgreiche Mediationen durchgeführt und hat Hunderte von Menschen in vielen Schulungskursen ausgebildet. Das Team ist interdisziplinär und umfasst fünf Mediatoren, erfahrene Laienrichter und Berater sowie ein breites Netz von Ausbildnern und Experten. Der CSGB verfügt über nachweisliche Erfahrung mit der Ausbildung von Laienrichtern. CSBG koordiniert die WP3 und unterstützt UniVan bei der Durchführung der WP2-Tätigkeiten. Sie wird folgendes verwalten:

  • die Zusammenarbeit mit UniVan bei der Erstellung des Handbuchs, einschließlich Vorstudien und Vertiefungen, in deutscher und englischer Sprache;
  • die Zusammenarbeit mit UniVan bei der Ausarbeitung von Ausbildungsleitlinien in deutscher und englischer Sprache sowie von Instrumenten zur Bewertung der Ausbildung;
  • 1 Ausbildungskurs in Deutschland und 2 Ausbildungskurse in Österreich in deutscher Sprache;
  • die Durchführung von Folgemaßnahmen, den Austausch bewährter Verfahren und die Gestaltung des Lehrmethodenhefts in deutscher und englischer Sprache.
  • Durchführung eines Workshops.

UNION EUROPÉENNE DES MAGISTRATS STATUANT EN MATIÈRE COMMERCIALE (Frankreich)

Die Europäische Union der Richter in Handelssachen (UEMC) hat folgende Ziele:

  • Schaffung und Stärkung beruflicher Beziehungen zwischen den Mitgliedern durch Zusammenkünfte, Studiengruppen, nationale oder internationale Konferenzen;
  • Verbreitung von Veröffentlichungen, Studien und Berichten als Informationsmittel für die Mitglieder;
  • Teilnahme an Studien oder Aufträgen, erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit den Rechts- und Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten des Europarates und der EU;
  • seine Mitglieder offiziell in den Beziehungen zur EU, zum Europarat, zum Europäischen Parlament und ganz allgemein zu allen europäischen Institutionen zu vertreten;
  • Einsetzung einer befristeten oder ständigen Gruppe, die Studien oder Forschungsarbeiten über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften, die Rechtsprechung, die Praxis, das übliche Handelsverfahren und das Funktionieren der Handelsgerichtsbarkeit in den europäischen Ländern durchführt;
  • durch regelmäßige Sitzungen die ordnungsgemäße Koordinierung der Maßnahmen aller in den vorgenannten Bereichen vertretenen Assoziierungs- und Organisationsklassen sicherzustellen.

Der Vereinigung hat seinen offiziellen Sitz in Frankreich, ist jedoch in 5 Mitgliedstaaten grenzüberschreitend tätig und besteht aus 5 nationalen Verbänden. Mitgliedsverbände der Richter in Handelssachen, die der Vereinigung angehören:

Mitgliedsstaaten Nationale Verbände Laienrichter registriert
Österreich (AT) Vereinigung der fachmännischen Laienrichter Österreichs Etwa 150
Deutschland (DE) Bundesverband der Richter in Handelssachen e.V. Etwa 3.000
Belgien (BE) Union of Belgium Commercial Judges Etwa 1.200
Frankreich (FR) Conférence Générale des Juges Consulaires de France Etwa 3.000
Schweiz (CH) Schweizer Verband der Richter in Handelssachen Etwa 160
INSGESAMT Etwa 7.510

Die UEMC hat an der Analyse von bewährten Verfahren der Handelsgerichte in Europa, dem Wissensaustausch zwischen den Verbänden der Mitgliedstaaten und den Kongressen des Europarates in Straßburg teilgenommen.

UEMC wird die WP4 leiten und die Tätigkeiten der WP2 und der WP3 unterstützen. Insbesondere:

  • zur Durchführung von Studien und Vertiefungen im Vorfeld der Ausarbeitung des Handbuchs beitragen;
  • die Teilnahme an Ausbildungskursen für die von ihr vertretenen Laienrichter fördern;
  • das SELECT-Projekt zu veröffentlichen und die Fortbildungsmaßnahmen intensiv zu verbreiten, um den Grad der Beteiligung der von ihm vertretenen Laienrichter zu erhöhen;
  • 6 Veranstaltungen (3 Info-Tage, 3 Workshops) in Belgien, Deutschland, Frankreich und Österreich durchführen, um den Austausch von Know-how zu fördern und das Handbuch und die Ergebnisse des SELECT-Projekts zu verbreiten.

DIE NATIONALE VEREINIGUNG DER FRIEDENSRICHTER

Die nationale Vereinigung der Friedensrichter (ANGDP) wurde 1994 gegründet.

Sie ist die erste Vereinigung der Friedensrichter, die in Italien gegründet wurde. Seine Vertreter wurden in mehr als der Hälfte der Gerichtsräte an den Berufungsgerichten gewählt und haben zahlreiche Mitglieder.

Die ANGDP hat im Laufe der Jahre die Forderungen der Friedensrichter bei den italienischen Institutionen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Anerkennung des Status der Friedensgerichtsbarkeit nach Artikel 116 der italienischen Verfassung weiterverfolgt. Zu den Errungenschaften gehören z.B. die Aufstockung der Mandate, die im Vergleich zu den früheren Rechtsvorschriften fortgesetzt werden, die Einrichtung der autonomen Kammer der Friedensrichter in den Gerichtsräten an den Berufungsgerichten mit der daraus resultierenden Repräsentanz der Berufsgruppe und die vollständige Kompetenz in Einwanderungsfragen.

Die Maßnahme der ANGDP zielt darauf ab, unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorschriften die Aufgaben und Vorrechte der Friedensrichter und der gesamten italienischen Ehrengerichtsbarkeit festzulegen; sie zielt darauf ab, Vorschläge zur Stärkung ihrer Rolle, auch durch berufliche Fortbildung, zu formulieren und zu unterstützen.

Im Rahmen ihres Vorgehens wandte sich die ANGDP im Jahr 2013 an den Europäischen Ausschuss für soziale Rechte und Chancengleichheit; nach Abschluss seiner Untersuchung erklärte das Europäische Gremium im Jahr 2016, dass Italien die Europäische Sozialcharta in Bezug auf die Friedensrichter nicht einhalte, da es gegen das „Diskriminierungsverbot“ verstoße.

Seit 2014 hat die ANGDP aktiv an technischen und politischen Ministerbesprechungen teilgenommen, um den Status der Friedens- und Laiengerichtsbarkeit zu verbessern; sie hat Konferenzen veranstaltet, um die Institutionen, die Anwaltschaft, die Justiz und die Öffentlichkeit für die Bedeutung der Laiengerichtsbarkeit und das Fehlen von in der italienischen Verfassung und im Gemeinschaftsrecht vorgesehenen Arbeits- und Schutzgarantien zu sensibilisieren, obwohl die zivilrechtliche und strafrechtliche Rechtsprechungsfunktion der ersten Instanz nahezu vollständig ausgeschöpft ist.

2012 unterzeichnete die ANGDP die Europäische Charta der Laienrichter und richtete ein Studienzentrum ein, das sich mit der Organisation nationaler und internationaler Konferenzen sowie der Entwicklung von Gesetzesentwürfen zur Verbesserung der Justiz befasst.

ANGDP ist nicht nur einer der Gründer, sondern auch Teil von ENALJ (European Network of Associations of Lay Judges), deren Vertreter im Zeitraum 2017-2020 das Amt des Präsidenten übernommen hat.

ANGDP wird die Tätigkeiten WP2, WP3 und WP4 unterstützen. Insbesondere:

  • zur Durchführung von Studien und Vertiefungen im Vorfeld der Ausarbeitung des Handbuchs beitragen;
  • die Teilnahme an Schulungskursen für die von ihm vertretenen Laienrichter zu kanalisieren und zu fördern;
  • das SELECT-Projekt zu veröffentlichen und die Fortbildungsmaßnahmen intensiv zu verbreiten, um die Beteiligung der italienischen Friedensrichter zu erhöhen;
  • 4 Veranstaltungen (3 Info-Tage, 1 Workshop) in Italien organisieren, um den Austausch von Know-how zu fördern und das Handbuch und die Projektergebnisse zu verbreiten.

FB EUROPEAN CONSULTING

FB European Consulting s.r.l. (FBEC) verpflichtet sich, die Verbreitung der Möglichkeiten zu fördern, die die europäischen Entwicklungsprogramme und -Fonds für das wirtschaftliche, soziale und territoriale Wachstum bieten.

Die FBEC unterstützt öffentliche und private Einrichtungen bei der Entwicklung von Projektkonzepten in Bereichen, die von EU-Fonds, nationalen und regionalen Programmen als prioritär eingestuft werden. FBEC unterstützt die Durchführung von Projektmaßnahmen, insbesondere in Bezug auf das Projektmanagement und die Berichterstattung/Verbreitung der Ergebnisse, die Entwicklung von Strategien und die Durchführung von Maßnahmen. In diesem Rahmen befasst sich FBEC mit der Verwaltung der institutionellen Kommunikation mit Stakeholdern und Medien und führt Online- und Offline-Kampagnen durch. Darüber hinaus verfügt FBEC über langjährige Erfahrungen im Bereich der Ausbildung als Geschäftspartner verschiedener universitärer und außeruniversitärer Ausbildungsprogramme.

FBEC wird die WP5 leiten und

  • die eLearning-Plattform einrichten;
  • die Durchführung von Kommunikations- und Verbreitungsaktivitäten (einschließlich der Organisation der Internationalen Endkonferenz) während der gesamten Laufzeit des Projekts sicherstellen.

EUROPEAN NETWORK OF ASSOCIATIONS OF LAY JUDGES – ENALJ

Das Europäische Netzwerk der Verbände der Laienrichter (ENALJ)wurde 2012 in Berlin (Deutschland) als gemeinnütziger Verband gegründet und umfasst Verbände der ehrenamtlichen Laien- und Fach-Richter. Hauptziel der Vereinigung ist es, die Beteiligung der Bürger an der Gerichtsbarkeit als „Grundprinzip in jeder demokratischen Gesellschaft“ zu erhalten und zu stärken. (Europäische Charta), unabhängig von jedem anderen Rechtssystem. Der Verband umfasst derzeit 20 Verbände aus 14 europäischen Staaten.

Ziele

(1) Förderung des öffentlichen Engagements für die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Rechtspflege

Dieses Ziel muss durch die Verbreitung von Informationen über den Zugang zum Rechtssystem und die Beteiligung der Bürger an der Rechtspflege erreicht werden. Diese Informationsverbreitung erfolgt unter anderem in Form von öffentlichen Informationsveranstaltungen, der Einrichtung von Informationsplattformen, der Vernetzung und der Nutzung sozialer Medien.

(2) Förderung des demokratischen Rechtsstaats

Die Förderung des demokratischen Rechtsstaats muss durch die Umsetzung der am 11. Mai 2012 in Brüssel unterzeichneten Europäischen Charta der Laienrichter erfolgen. In der Charta wird das Recht der Bürger zum Ausdruck gebracht, als Akt der Bürgerbeteiligung und als Grundprinzip jeder demokratischen Gesellschaft in die Rechtspflege einbezogen zu werden. Ziel ist es, die Rolle der Laienrichter bei der Rechtspflege in allen europäischen Staaten zu stärken. Zur Umsetzung dieser Charta unterrichtet die Vereinigung die politischen Entscheidungsträger auf nationaler und europäischer Ebene über die Unerlässlichkeit der Beteiligung der Bürger an der Rechtspflege und beteiligt sich durch Erklärungen und auf andere Weise an der politischen Meinungsbildung. Darüber hinaus fördert die Vereinigung den Gedanken- und Meinungsaustausch mit Fachrichtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten mit dem Ziel, das Bewusstsein für die Beteiligung der Bürger an der Rechtspflege zu schärfen.

(3) Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung

Die Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung im Zusammenhang mit der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Rechtspflege muss durch eine zusätzliche Ausbildung für die Laienrichter erfolgen. Diese zusätzliche Ausbildung kann unter anderem in Form von Online-Seminaren, Konferenzen, Schulungsprogrammen, Networking-Veranstaltungen, Austausch bewährter Methoden und Möglichkeiten zur Teilnahme an Unterricht/Seminaren erfolgen.

(4) Förderung des Studiums und der akademischen Forschung

Die Förderung von Studien und wissenschaftlicher Forschung im Bereich der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Rechtspflege muss durch eigene Forschungstätigkeiten erfolgen.

(5) Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Vereinigung

Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Vereinigung dient folgenden Zwecken:

  • Sammlung und Analyse von Informationen über die Strukturen und Zuständigkeiten von ehrenamtlichen Laien- und Fach-Richtern sowie Schiedspersonen;;
  • Erfahrungsaustausch im Zusammenhang mit der Assoziierung, der Ausbildung, den Aufgaben und der Situation von ehrenamtlichen Laien- und Fach-Richtern sowie Schiedspersonen;
  • Bereitstellung von Fachwissen, Erfahrungen und Vorschlägen für nationale und internationale Organisationen und/oder Institutionen der Europäischen Union;
  • Förderung der Gleichbehandlung und Ausbildung von ehrenamtlichen und hauptberuflichen Richtern;
  • erforderlichenfalls Forschung und Ausbildung durchzuführen.

Mitglieder des Projekt-Konsortiums

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Projekt-Unterstützer:

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